Mittwoch, 24. April 2024
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wohnen in Erhaltungsgebieten

58 % der Friedrichshain-Kreuzberg*innen
wohnen in Erhaltungsgebieten

Millieuschutz für Bergmannkiez Nord

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist unter großen Veränderungsdruck. Mietsteigerungen und Gentrifizierung erfordern schon lange ein Gegensteuern in der Stadtplanung und die Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts im Baurecht. Mit der Erweiterung von
Erhaltungsgebieten in Luisenstadt, Graefestraße und Bergmannstraße Nord werden weitere rund 3.000 Haushalte mit knapp 4.500 Bewohner*innen unter „Millieuschutz“ gestellt.

Der Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management, Florian Schmidt setzt damit in Friedrichshain-Kreuzberg die soziale Städtebaupolitik fort, die auch gesamtwirtschaftlich für ganz Berlin vernünftig ist. Soziale Mieten sind längst eine Vorausssetzung, um in Berlin Fachkräfte in vielen Berufen gewinnen zu können, die keine Spitzengehälter einbringen.

Die Gesamtbilanz ist ein Zeichen für alle anderes Berliner Bezirke: Insgesamt leben nun 166.000 Bürger*innen (von 283.974 (31.12.2017) in sozialen Erhaltungsgebieten des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Das entspricht rund 58 Prozent der Friedrichshain-Kreuzberg*innen.

Fachliche und gerichtsfeste Absicherung der Erhaltungssatzungen

Grund für die Erweiterung der Erhaltungsgebiete sind einerseits zahlreiche Anfragen aus Politik und Bevölkerung und andererseits die fortschreitende Dynamik auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Die Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von Erhaltungsgebieten legen gutachterliche Kriterien als Voraussetzung fest.

Daher wurde Ende 2017 ein Indikatorensystem entwickelt, um noch nicht untersuchte Gebiete zu bewerten. Anschließend wurde die Voraussetzungen zum Anschluss an die bestehenden Gebiete analysiert und deren Dringlichkeit zum Anschluss an ein Gebiet bestimmt. Auf Grundlage dessen wurden geeignete Gebiete identifiziert, die anschließend gerichtsfest den bereits bestehenden Erhaltungsgebieten zugeordnet werden konnten.

Die Mieter*innen der betroffenen Häuser werden künftig durch die Vorgaben der Sozialen Erhaltungssatzung nach §172 Abs.1 Nr.2 besser vor Verdrängung geschützt. Modernisierungen, um einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard der Wohnungen herzustellen, oder energetische Sanierungen sind weiterhin möglich.

Baustadtrat Florian Schmidt erklärte dazu:

„Es ist erfreulich, dass wir nun noch mehr Menschen mit dem Vorkaufsrecht vor Verdrängung schützen können. Wir hoffen allerdings, dass spekulative Investoren gar nicht erst versuchen Häuser zu erwerben. Falls sie es doch tun, werden wir uns mit allen Mitteln dagegen stellen. Dies umfasst zukünftig auch eine erweiterte Kooperation mit der Zivilgesellschaft.“