Dortmund: Bremse für kommunalen Internet-Auftritt
Die Stadt Dortmund muss sich nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 8. Novemmber bei ihrem Internet-Auftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich, urteilte die 3. Zivilkammer. Hintergrund: Klage eines Presseverlages wegen Wettbewerbsverstößen Der Dortmunder Verlag Lensing-Wolff («Ruhr-Nachrichten») hatte geklagt, weil er wettbewerbsrechtliche Verstöße
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