Donnerstag, 25. April 2024
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Baustadtrat kämpft für das Genossenschafts-Vorkaufsrecht

Boxhagener Straße

Im TAGESSPIEGEL wurde die Vorkaufspraxis in Friedrichshain-Kreuzberg schon lange kritisch beäugt. Mit dem Beitrag von „Kreuzberger Baustadtrat: Die undurchsichtigen Geschäfte des Florian Schmidt“ hatte das Team Johannes C. Bockenheimer, Ulrich Zawatka-Gerlach und Robert Kiesel am 8. August 2019 einen vermeintlichen Scoop im Umgang mit der begünstigten Genossenschaft gelandet. Ein Sturm der Entrüstung baute sich auf, der sich nach Stellungnahmen der direkt Beteiligten jedoch nahezu in Luft auflöste.

Immerhin: der Tagesspiegel klärte selbst auf, und so erhalten wir tiefe Einblicke in einem weitgehend im Verborgenenen geführten Kampf hinter den aus guten Gründen „nichtöffentlichen Grundstücksgeschäften“.
Das Interview mit Werner Landwehr und Elena Poeschl, den Vorstandsmitgliedern der „Diese eG“, erhellte nun den Einblick in den
Häuserkampf in Berlin: „Wir haben alle Verpflichtungen eingehalten.“

Am 09.08.2019 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine umfassende öffentliche Richtigstellung des Bezirksamtes zur Kooperation mit „Diese eG“ veröffentlicht ( Pressemitteilung vom 09.08.2019 ):

„Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg übt seit 2017 verstärkt das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten nach §172 Baugesetzbuch aus. Ziel ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. In den vergangenen Jahren hat der Bezirk 28 Mal das Vorkaufsrecht ausgeübt und für 29 Häuser Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen. Insgesamt konnten so 1281 Wohnungen bzw. Haushalte gesichert werden. In den meisten Fällen hat der Bezirk zu Gunsten von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vorgekauft. Käufer*innen können den Vorkauf abwenden, wenn sie sich zur Einhaltung des Milieuschutzes verpflichten. Sie tun dies vertraglich durch eine Abwendungsvereinbarung. Darin wird u.a. auf mietpreistreibende Modernisierungen und die Aufteilung der Mietshäuser in Eigentumswohnungen verzichtet.

Seit Beginn 2019 sind Käufer*innen immer weniger bereit, diese Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Stattdessen werden immer mehr Geschäftsmodelle entwickelt, die auf Verdrängung abzielen. Eines davon ist der Abverkauf von (leeren) Eigentumswohnungen als einträglichste Form der Immobilienverwertung. Seit Jahren nehmen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen weiter zu.

Im Mai 2019 wurde parallel für 13 Häuser das Vorkaufsrecht geprüft. Im Austausch mit den betroffenen Mieter*innen und mietenpolitisch aktiven Initiativen entstand daher die Idee, das Vorkaufsrecht zugunsten einer Genossenschaft auszuüben – und das eben in den Fällen, in denen die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften dazu nicht bereit bzw. finanziell in der Lage waren.“

Immobilienwirtschaftliches Neuland: Vorverkaufsrecht und Übertragung an Genossenschaft

Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg beschreitet mit der Wahrnehmung des Vorverkaufsrecht und der Übertragung an eine Genossenschaft Neuland. Aus der Sicht von Investoren sieht es wie eine Enteignung aus. Doch das Vorverkaufsrecht gehört zum besonderen Städtebaurecht und dient auch dem Schutz des Eigentums und der Wohnrechte der Mieter.

Die Angaben im TAGESSPIEGEL wurden daher umfassend richtig gestellt.

Eile war geboten – inzwischen ist die Lage geklärt

Aufgrund der engen Fristen der laufenden Vorkaufsprüfungen und auf Wunsch der betroffenen Mieter*innen wurde ab Mai 2019 das Vorkaufsrecht in fünf Fällen, bei denen weder eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen werden konnte noch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft als Vorkäuferin zur Verfügung stand, zu Gunsten der „Diese e.G.“ ausgeübt.

Der Senat von Berlin hat zwischenzeitlich beschlossen, dass aus wohnungspolitischer und städtebaulicher Sicht auch Genossenschaften beim Vorkauf von Mietshäusern unterstützt werden können. Dieser Senatsbeschluss wurde am 8.8.2019 vom Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses bestätigt.

Fünf Immobilien sind nun Modellfall für Berlin

Fünf Grundstücke mit insgesamt 103 Wohnungen wurden bisher im Rahmen des Vorkaufsrechts durch die „Diese eG“ erworben:

Boxhagener Str. 32, 40 Wohneinheiten (WE), Ausübungsdatum: 20.05.2019
Forster Str. 1, 10 WE, 28.05.2019
Krossener Str. 36, 15 WE, 07.06.2019
Rigaer Str. 101, 18 WE, 24.06.2019
Holteistr. 19/19A, 20 WE, 24.07.2019

Die Genossenschaft „Diese eG“ hat inzwischen Ziele und Finanzierungsmodell ausführlich dargestellt. Damit gibt es nun einen Modellfall, der Genossenschaftsgeschichte schreiben wird, der noch weitere Nachahmer finden wird.

Weitere Informationen:

Genossenschaft „Diese eG“: www.diese-eg.de