Donnerstag, 01. Mai 2025
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Berliner Ordnungsämter achten auf Sauberkeit im Öffentlichen Raum

Ordnungsamt

In der 24. Kalenderwoche werden die Berliner Ordnungsämter besonders auf die Verfolgung und Ahndung von illegaler Vermüllungen und Verunreinigungen im öffentlichen Raum legen.

Im Beschwerdeportal Ordnungsamt Online gehen nach wie vor viele Meldungen über Vermüllungen im öffentlichen Raum ein.

Die Hitliste der Vermüllung:

  • weggeworfene Zigarettenkippen,
  • Lebensmittelreste,
  • Einwegverpackungen,
  • Plastikmüll,
  • Kronkorken,
  • Kaugummis
  • Liegenlassen von Hundekot und gefüllten Kotbeuteln
  • Zigarettenfilter
  • Sperrmüll
  • Gewerbemüll, bei dem etwa die Fahrt zur Entsorgungsanlage gespart wird.

Stadtsauberkeit: Sicherheit und Schutz für Gesundheit- und Umwelt

Die achtlos weggeworfenen Gegenstände sind nicht nur lästig, sondern bergen auch Gefahren für Kinder und vor allem Kleinkinder, sowie Haustiere und Wildtiere in der Stadt.

Zigarettenkippen enthalten Nikotin, und sind giftig. Sie vergiften auch das Grundwasser, an Ufern die Oberflächengewässer. Farbstoffe von Einwegverpackungen, Plastikmüll, Kronkorken sind ebenfalls schädlich für die Umwelt, zumal wenn sie von Wind und Wetter ausgewaschen werden.

Lebensmittelreste, Kaugummis und Hundekot entfalten vor allem hygienische Risiken, weil sie mit Mikroorganismen und Krankheitserregern durchsetzt werden.

Gewerblicher Müll, Sperrmüll und Bauabfälle

Bis zu 5 Millionen € pro Jahr müssen aufgewendet werden, um illegal abgelagerten Gewerbemüll, Bauabfall und Spermüll durch die Öffentliche Hand entsorgen zu lassen. — Bisher waren dafür die Ordungsämter der Bezirke und die Bezirkskhaushalte zuständig.
Seit 01. Mai 2023 ist die Berliner Stadtreinigung per Gesetz zuständig für die Entsorgung von Sperrmüll bzw. Müllablagerungen sowohl auf Straßenland als auch in Grünanlagen.
Die Ordnungsämter werden damit entlastet, und können mehr Personal bei der Erfassung der Täter und Verursacher einsetzen.
Die Ablagerung von gewerblichen Müll, Sperrmüll und Bauabfällen wird als Ordnungswidrigkeit, ggf. sogar als Straftat verfolgt. Kontrolliert werden von den Kolleg*innen des Außendienstes der Ordnungsämter sowohl in zivil als auch in Dienstkleidung insbesondere:

  • Unerlaubte Verschmutzung von Anpflanzungen und/oder Ausstattung von Grünanlagen
  • Unerlaubtes Liegenlassen von Hundekot in Grünanlagen oder auf Straßenland
  • Unerlaubte vermeidbare Verschmutzung der Straßen
  • Unerlaubte Beseitigung von Abfällen außerhalb dafür vorgesehener Beseitigungsanlagen

Ziel der gemeinsamen Schwerpunktaktion ist es, das Bewußtsein für Stadtsauberkeit und regelkonformes Verhalten zu fördern, zu verstetigen und so auch für urbane Qualität und Umweltqualität zu sorgen.

Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion sollen später durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bekanntgegeben werden.


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