Am 17. November hat die unter anderem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage einiger Münchner Zeitungsverlage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt München, www.muenchen.de, stattgegeben (33 O 16274/19). Das Urteil setzt weitere Maßstäbe, um das Verhältnis zwischen Staat und Presse zu klären.
Die Pressemitteilung wurde in der Berlin-Mitte Zeitung übernommen:
Online-Stadtportal muenchen.de verstößt gegen die Pressefreiheit