Donnerstag, 28. März 2024
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Senat will Leihfahrrad-Chaos verhindern

Leihfahrräder von oBike

Inzwischen drängen immer mehr Leih-Fahrradsysteme nach Berlin. Über 10.000 Fahrräder sind schon insgesamt im Straßenland abgestellt. Doch nicht alle Fahrräder werden genutzt. Manche fallen um, andere werden achtlos als Hindernis für Fußgänger abgestellt. Die stationsgebundenen Leihfahrräder von Nextbike bekommen nun eine Konkurrenz, die im Straßenland leicht zum Chaos führt. Was nicht bedacht ist: Blinde können überraschend stolpern, und beim Öffnen von PKW-Türen entstehen manche Kratzer.
Überdies wird der Bewegungsraum für Fußgänger durch abgestellte Share-Bikes eingeschränkt.

Die Berliner Verkehrssenatorin will das ändern, und will Beeinträchtigungen mindern, ohne die Vorteile der Share-Bikes in Frage zu stellen.

Senatorin Regine Günther: „Wir begrüßen prinzipiell Leihfahrräder, da sie vor allem in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr ein sinnvoller Teil des Umweltverbundes sind. Schwierig wird es, wenn die angebotene Zahl an Leihrädern ausufert. Dann müssen wir gegensteuern. Wir haben für die Bezirke einen Leitfaden mit Empfehlungen entwickelt, welche Anforderungen in der aktuellen Situation an das Abstellen dieser Leihräder zu stellen sind. Damit soll einem Wildwuchs entgegen gewirkt werden.“

Leitfaden – statt Gesetz

Ein Leitfaden soll zu einem berlinweit einheitlichen Umgang mit dem Abstellen von Leihrädern führen. Er verweist auf die vom Berliner Straßengesetz geforderten Mindestbreiten der Gehwege, die für den Fußverkehr freizuhalten sind. Rückgabezonen oder Sammelstellen für Leihräder benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung durch die Bezirke. Das Abstellen von bis zu vier Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden.

Außerdem sollen beim Abstellen von Leihrädern keine Ein- und Ausgänge von U- oder S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, damit Rollstuhlfahrende nicht behindert werden.

Der Leitfaden enthält ferner Hinweise, welche weiteren Anforderungen an die Anbieter gestellt werden sollten, etwa dass in Parks und Grünanlagen keine Leihfahrräder nach Ende des Mietvorgangs abgestellt werden.

Weitere Informationen:

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehrt und Klimaschutz – Leihfahrräder