Donnerstag, 28. März 2024
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Kommt der Rückzug der Behörden aus »Social Media«?

SocialMedia

Social Media stehen seit Inkraftreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung massiv unter Kritik. Inzwischen wird es ernst. Die Plattformen Facebook, Whatsapp, Twitter und Instagram haben Geschäftsmodelle entwickelt, die Nutzerdaten auch ohne Zustimmung der Nutzer und Kontaktdaten Dritter nutzen, deren Daten ungefragt mit abgefischt werden. Überdies gab und gibt es immer wieder Datenschutzskandale, die inzwischen fast monatlich in den Schlagzeilen auftauchen.

WhatsApp mußte zum Beispiel zum Jahreswechsel 2020 die Funktion Chatverlauf exportieren in Deutschland entfernen, weil damit unerlaubt alte Daten Dritter Personen weiter verarbeitet und verbreitet werden.

Inzwischen prüfen auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ihre Social Media-Aktivitäten.

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat gegenüber dpa angekündigt, seinen Twitter-Account am 31.Januar 2020 zu löschen.

In einem aktuellen TAGESSPIEGEL-Beitrag wird nun der mögliche Rückzug von Behörden aus Social Media thematisiert:

Unklarheit über Datenschutz und Meinungsfreiheit:
Behörden ziehen sich aus sozialen Medien zurück ( Sebastian Christ | 08.01.2020, 23:23 Uhr | TAGESSPIEGEL ).

Im Zentrum der von Brink losgetretenen Debatte stehen danach zwei Gerichtsurteile, die sich mit dem Betrieb von Facebook-Fanpages beschäftigten:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 5.Juni 2018 im Streit um eine Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, dass auch User, die eine solche Fanpage einrichten, gemeinsam mit Facebook zu Verarbeitern von personenbezogenen Daten werden. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte im Revisionsverfahren am 11. September 2019 zu diesem Fall, dass Datenschutzbehörden den Betrieb von Facebook-Fanpages untersagen können, „falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel“ aufweise.

Konflikt zwischen Datenschutz und Informations- und MeinungsfreiheitGoogle hilft mit neuen Cookie-Regeln
Das am 4. Februar wirksam werdende Same-Day-Update wird dabei einen wichtigen Wendepunkt bringen, denn technisch wird es künftig verbindlich, alle Tracker auf Internetseiten direkt zu identifizieren und mit einem Opt-In/Opt-out zu versehen.

Was Internetseitenbetreiber längst wissen, was aber noch nicht öffentlich diskutiert wird: Google bietet die direkte Identifizierung von Internetseitenbesuchern an. Diese Funktion ist auf den ersten Blick hilfreich, weil Webseitenbesucher als mögliche Kunden ansprechbar werden. Doch hier lauert eine weitere Datenschutzproblematik: bei unaufgeforderten Kontaktaufnahmen.
Wie damit umzugehen ist, ist allgemein noch offen. In der Datenschutzerklärung der Friedrichshain-Kreuzberg Zeitung wird dies ausgeschlossen ( künftig auch mit einer expliziten Formulierung).

Der Gesetzgeber eilt deshalb der technischen Entwicklung hinterher. Dies kann nur durch neue Technnologien und Dienste verändert werden, die rechtskonform entworfen sind und Datenschutz-by-Design Lösungen populär machen.

Der diskutierte Rückzug der Behörden aus »Social Media« wird nun entscheidende Veränderungen in Gang setzen, den in der europäischen Union werden längst Alternative Dienste und Internetplattformen entwickelt. Auch eine Social Media-Plattform mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist dabei.


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