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2. Entwurf: Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

Von der Berliner Hauptstadtpresse noch kaum bemerkt, wurde eine weitere wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Hauptstadtregion-Berlin Brandenburg vorgenommen. Mit Veröffentlichung am 26.Januar 2018 im Amtsblatt Berlin (S. 477) startet die
„Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)“. Grundlage ist ein Kabinettbeschluß, der den Start der Bürgerbeteiligung am 5. Februar 2018 festgelegt hatte. Stellungnahmen zum Planentwurf sind noch bis zum 7. Mai 2018 möglich.

Ausweitung der Siedlungsachsen und Gestaltungsräume Siedlung

Berlin passt sich vor allem an den Stadträndern an, um neue Bebauungsflächen zu schaffen. Gleichzeitig wird der Innenstadtraum weiter verdichtet. Bisherige Klimaschutzachsen werden zum Teil aufgegeben. Man setzt auf einen Innenstadt-Randstadt-Ausgleich.

Die grundlegenden Ziele der Landesentwicklungsplanung sind seit Mitte der neunziger Jahre bekannt, und gelten praktisch für alle weiterführenden Planungen, für die Festlegung von Flächennutzungen und großen Entwicklungsgebieten und Baugebieten.

Hintergrund: Raumordnungspolitik und Landesentwicklungsplanung

Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg Raumordnungspolitik und Landesentwicklungsplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Oberstes Gremium für die Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen auf dem Gebiet der Raumordnung beider Länder ist die gemeinsame Landesplanungskonferenz (PLAKO). Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat Dienstsitze in Potsdam, in Frankfurt (Oder) sowie in Cottbus.

Ziele der Raumordnung und Landesplanung

Die Ziele der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg sind in der Präambel zum Landesplanungsvertrag festgehalten:

– Schaffung von Voraussetzungen für eine ausgewogene Verteilung der Entwicklungschancen und -potentiale im Gesamtraum
– Förderung einer gemeinsamen Landesentwicklung
– Schutz und Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen
– Stärkung des gemeinsamen Wirtschaftsraumes, um im Wettbewerb der europäischen Regionen erfolgreich zu bestehen
– Einfügen der angestrebten Struktur beider Länder in das zusammenwachsende Europa.

In Berlin und Brandenburg sind auf Grundlage des Landesplanungsvertrages die folgenden gemeinsamen Raumordnungspläne in Kraft:

– Landesentwicklungsprogramm 2007 LEPro 2007
– Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP B-B
– Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung LEP FS

Daneben hat § 19 des Landesentwicklungsprogramms von 2003 Gültigkeit. In Brandenburg gelten außerdem die Braunkohlen- und die Sanierungspläne nach dem Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung.

Mit dem 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) soll nun erstmals eine gemeinsame übergreifende Raumordnungsplanung geschaffen werden. Der LEP HR wird künftig die Grundlage für die Beurteilung der raumordnerischen Verträglichkeit von Planungen und Maßnahmen von Kommunen und Vorhabenträgern im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg.

Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Am 19.07.2016 haben das Brandenburger Kabinett und der Berliner Senat auf Empfehlung der Gemeinsamen Landesplanungskonferenz den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) zur Kenntnis genommen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt. Die Beteiligung begann am 15. September 2016. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben Regionale Planungsgemeinschaften, Landkreise und Kommunen im Land Brandenburg, Berliner Bezirke, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Planes bis zum 15. Dezember 2016. Der LEP HR soll nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens und der Beteiligung des jeweils zuständigen Parlamentsausschusses als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Mit dem nunmehr ausgelegten 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) wird das Beteiligungsverfahren fortgeführt.

Informationen zum Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gibt es auf der eigenes eingerichteten Beteiligungsplattform.

Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg
Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg – Grafik: GL Bln-Brandbg.

Beteiligungverfahren und Planungesebenen: Brandenburg informiert vorbildlich

Das Land Brandenburg hat etwas andere Leitlinien zur Bürgerbeteiligung, als das Land Berlin. Das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) sieht Bürgerbeteiligung als eine Voraussetzung für erfolgreiche Infrastruktur- und Stadtentwicklungspolitik (siehe MIL: Ziele: Warum brauchen wird Bürgerbeteiligung). In Berlin wird dagegen ein neuer „Leitlinienprozeß für Bürgerbeteiligung“ aufgelegt.

Brandenburg hat sich dabei auf Prinzipien des „guten Regierens“ verpflichtet. In Berlin gibt es dagegen noch immer einen völlig indifferenten Sprachgebrauch zu Themen von Teilhabe, Partizipation und Bürgerbetieiligung, der zudem zwischen Senat und Bezirken und Parteien uneinheitlich gehandhabt wird.

Das MIL spricht die Grundproblematik auch offen an:

„Beteiligungsstufen: Von der gezielten Desinformation über die Nichtbeteiligung bis hin zur Selbstverwaltung: Beteiligung lässt sich nach Intensitätsgrad und Verteilung derEntscheidungsbefugnis in Stufen gliedern. Beteiligung bedeutet nicht unbedingt die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen … .“

Unter den vielen Informationen tauchen auch „Goldene Regeln“ auf, die vorbildlich unterscheiden, in „Goldene Regeln für die Verwaltung“ und „Goldene Regeln für die Bürger„.

Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger müssen sich mit dem sogenannten Beteiligungsparadoxon auseinander setzen, das nur bei eigenen Informationsinteresse und mittels guter öffentlicher Informationen überwunden werden kann.

Weitere Informmationen:

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung: Bürgerbeteiligung

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg http://gl.berlin-brandenburg.de

Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)