Dienstag, 23. April 2024
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Clubkultur weiter entwickeln – statt „retten“!

Club-Kultur weiter entwickeln

Kommentar – Michael Springer

Die Berliner Clublandschaft steht vor dem Aus! Die Clubbetreiber ringen um betriebswirtschaftliche Existenzsicherung und staatliche Subventionen.

Doch zusätzliche 30 Millionen Euro aus dem Kulturetat werden nicht nachhaltig helfen! So verständlich die persönliche und emotionale Betroffenheit der Betreiber und der sie tragenden Clubszene ist, eine gute Vergangenheit kann nicht allein mit gutem Geld in die Zukunft gerettet werden!

Eine harte Transformation steht auf der Tagesordnung! Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist auch keine aussichtsreiche Alternative. Auch eine Verstaatlichung kann nur im Ausnahmefall gelingen.

Die neue Perspektive muss vorurteilsfrei auf die Struktur der Ursachen und der elementaren betriebswirtschaftlichen Probleme gerichtet werden. Die Clubräume und Immobilien sind praktisch über Nacht „unvermietbar“ geworden!

Kredite und Zuschüsse helfen in der derzeitigen Phase nur Vermietern und Betreibern, ihre „unvermietbaren Immobilien“ vor einem unumgänglichen Transformationsprozess zu retten! Staatliche Subventionen drohen zur Finanzierung von nicht nutzbaren „Lufträumen“ fehlgeleitet zu werden!

Notwendigkeit der Transformation der Berliner Clublandschaft

Infektionsschutz-Auflagen werden noch lange Monate notwendig sein. Niemand kann sagen, ob sich wieder eine tragende Nachfrage des publikums aufbauen wird.
Offenheit, Internationalität, Interkultur und diskriminierungsfreier Zugang – sowie Gleichberechtigung müssen gewahrt werden. Selektive Zielgruppen-Konzepte mit „Corona-getesteten“ und „ungetesteten Gästen“ sind daher ausgeschlossen. Eines ist klar: Infektionsrisiko muss auch auf absehbare Zeit durch Masken minimiert werden. Höhere Reinigungsstandards und Desinfektion und Hygienemanagement werden Pflicht. Aber auch die Luftführung der Klimaanlagen und Frischluft müssen künftig gezielt reguliert werden, um potentiell viruskontaminierte Luft abzuleiten.

Der notwendige einzelbetriebliche Transformationsprozess muss Kultur-Funktionen, Betriebswirtschaft, Geschäftsmodelle und Gebäudefunktionen und Eigentumsverhältnisse völlig neu organisieren.
Die Eigentümerstruktur muss sich notwendigerweise auch verändern lassen. Praktisch alle Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse der Clubkultur und Clubgastronomie müssen neu bedacht und möglicherweise revolutioniert werden.
Kurz: aus Musikabspielstätten mit Tanzbühne, Lichtershows, DJ- und Musikperformances mit angeschlossener Bargastronomie müssen „kulturwirtschaftliche und soziale Wertschöpfungs- und Produktions-Plattformen“ werden.

Synergien statt funktionale Arbeitsteilungen

Eigentümer sollten die Möglichkeit bekommen, Clubräume und umgebende Immobilien für kultur- und kreativwirtschaftliche Zwecke umzuwidmen und gegen Beteiligung und Wertausgleich in kommunale Trägerschaften und Zweckbetriebe überführen können.

Um den „Clubraum“ herum können kreativ- und kulturwirtschaftliche Wertschöpfungsketten in Gang gesetzt werden können: Ausbildung, Übungsräume für Bands, Tonstudios, TV- und Medienstudios. Auch Vermietung und Coworking und „Künstler-Wohnen“ und Ateliers sollten nicht fehlen.
Digital-Labore, Marketing und Rechte-Management bieten viele Potentiale, um in Berlin neue lokale Wertschöpfung und gute Kulturarbeit zu entwickeln.
Aufmerksamkeitsökonomie, Daten- und Digitalökonomie können für die lokale Plattform-Wertschöpfung viel besser als bisher genutzt werden.

Die Berliner Mischung in der Kunst-, Kreativ und Musikwirtschaft und EU-weite Förderstrukturen bieten dabei viele Chancen und Möglichkeiten, die nur proaktiv gestaltet werden müssen.

Mitverantwortung der GEMA und Steuerfinanzierung

Auf der anderen Seite muss die Ausgaben-Seite der Clubbetriebe neu reguliert und angepaßt werden. Erträge aus GEMA-Gebühren sollten z.B. auch zweckgebunden in Nachwuchsförderung fließen, denn Clubs führen den Musikurhebern jährlich zehntausende „Nachwuchs-Musiknutzende“ zu. Staatliche Einnahmen aus „Sekt- oder Schaumweinsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer und Branntweinsteuer“ könnten auch zweckgebunden zur Refinanzierung von „Kulturwirtschaftsförderung“ eingesetzt werden.

AirBnB, Tourismus-Abgaben, Klimaschutz und Übernachtungssteuer

Der Berliner Senat muss zudem an die Versprechen mit der „City-Tax“ erinnert werden. Allein der Aufbau eines regionalisierten Finanzamtes zur Erfassung der Übernachtungssteuern kostet alljährlich Millionen Euro.
Die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer werden jedoch nicht angemessen an die Freie Szene und die Club- und Musikwirtschaft ausgeschüttet. Dazu verursachen Geschäftsmodelle wie AirBnB gewaltige Regulierungskosten in der Wohnraumbewirtschaftung, die besser in Kultur, Klimaschutz und Clubkultur investiert werden sollten.

Es besteht daher noch viel Gestaltungsspielraum, um die Clubkultur innovativ weiter zu entwickeln. Gäbe es z.B. europaweit digitale Club-Tickets, könnte man die Übernachtungssteuer online abrechnen, und die Finanzamtsmitarbeiter Wohnungsamtsmitarbeiter zu Musikern und DJ´s umschulen, und auf eine ertragreiche Welttournee schicken!