Samstag, 20. April 2024
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Kontrolle von Lebensmittelbetrieben in Friedrichshain-Kreuzberg

All You can eat!

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist auch zuständig für die Lebensmittel- und Hygieneaufsicht in Gaststätten, bei Caterern, Imbissbetrieben und Kantinen und allen produzierenden Betrieben, die Lebensmittel handeln, herstellen und verarbeiten. Hierfür ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes zuständig. Mit sieben Lebensmittelkontrolleur*innen und zwei Tierärzt*innen werden rund rund 5.500 Betriebe kontrolliert und überwacht. Das sind rund 800 Betriebe je Mitarbeiter. Die Kontrolldichte je Betrieb liegt daher bei weniger als ein-zwei Kontrollbesuchen pro Jahr.

Am 08.01.2019 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einige Informationen zum Thema „Kontrollen der Lebensmittelsicherheit“ zusammengestellt und Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt:

Was genau passiert bei einer solchen Kontrolle?
Unsere Kontrolleure*innen überprüfen den Betrieb auf Grundlage eines berlineinheitlichen Risikoschemas unangekündigt (sogenannte „Plankontrollen“).
Die Kontrolldauer beträgt (je nach Betriebsgröße und Aufwand) im Durchschnitt zwei Stunden. Kontrolliert werden neben der Betriebshygiene u.a. die Kennzeichnung sowie Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, die räumlichen Gegebenheiten, die Ausstattung der Räume, die Fachkenntnisse des Personals.

Laut Gesetzgebung sollen Lebensmittelbetriebe die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene durch ein eigenes Eigenkontrollsystem sicherstellen. Zweck der Kontrollen durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sind laut EU-Vorgabe die Überprüfung der Wirksamkeit der Eigenkontrolle der Betriebe.

Wie häufig wird ein Betrieb kontrolliert?
Die Kontrollfrequenz für die Plankontrollen ergibt sich aus verschiedenen Risikofaktoren. Die Kontrollfrequenz kann so zwischen wöchentlich und drei Jahren liegen.

Was ist eine Nachkontrolle?
Der Begriff Nachkontrolle ist nicht definiert. Es gibt vielfältige Gründe, warum eine Nachkontrolle durchgeführt wird. Dies können etwa hygienische oder bauliche Mängel, Mängel in der Ausstattung der Räume, fehlende oder unvollständige Dokumente (z.B. Eigenkontrollunterlagen, Lieferscheine) sowie Kennzeichnungsmängel sein.

Was ist an den Lebensmittelbetrieben hier im „Szenebezirk“ besonders?
Viele der Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen der Betriebe in Friedrichshain-Kreuzberg sind Quereinsteiger*innen, die vorher nicht mit Lebensmitteln gearbeitet haben. Daher fehlen ihnen oftmals wichtige Fachkenntnisse im korrekten Umgang mit Lebensmitteln. Es mangelt beispielsweise an Wissen über relevante Gesetze und Regelungen. Damit einher geht häufig ein nicht vorgesehener, erhöhter Beratungsaufwand durch unsere Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.

Eine weitere Besonderheit ist die hohe Fluktuation der Betreiber*innen. Während Gewerbemietverträge früher meist über mehrere Jahre abgeschlossen wurden, haben einige Lebensmittelbetriebe heutzutage mehrmals im Jahr neue Betreiber*innen.

Welche Kontrollen gibt es?
Zusätzlich zu den regelmäßigen Kontrollen werden von den Kontrolleur*innen auch Nachkontrollen, Schwerpunktkontrollen, Beschwerdekontrollen und Transportkontrollen durchgeführt.

Was können Neueinsteiger*innen/Quereinsteiger*innen tun, um Fehler zu vermeiden?
Vor Eröffnung eines Lebensmittelbetriebes sollte sich der/die Betreiber*in umfassend informieren und beraten lassen. Hilfestellung dabei geben z.B. Merkblätter, Schulungen und Beratungen durch Sachverständige, bereits in der Planungsphase. Vor der Betriebseröffnung ist eine Abnahmekontrolle sinnvoll.

Dadurch könnten Mängel, wie beispielsweise fehlende Waschbecken, Mängel in der Raumaufteilung oder ähnliches, im Vorfeld vermieden werden, die nach Eröffnung des Gewerbes meist deutlich schwieriger und mit höherem Kostenaufwand zu beheben sind.


Weitere Informationen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Ordnungsamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Informationen sind leider etwas versteckt auf der Internetseite des Bezirksamtes zu finden. So gibt es eine Zusammenstellung von wichtigen Hinweisblättern:

– Hinweisblatt bei Eröffnung einer Lebensmittelbetriebsstätte
– Einrichtung gewerblicher Küchen
– Betriebliche Eigenkontrolle
– Entsorgung von Knochen
– Inverkehrbringen von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln
– Küchen- und Speiseabfälle
– Merkblatt Speise- und Getränkekarten
– Personalhygieneschulung im Lebensmittelbereich
– Sahneaufschlagmaschinen
– Speiseeis
– Strassenhandel Volksfeste Märkte
– Unternehmer-die Lebensmittel in Verkehr bringen
– Zulassung gemäß Verordnung

Wichtige Schulungen und Pflichtseminare

Für alle Tätigkeiten im Lebensmittelbereich und den gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln ist eine Belehrungsbescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – ehemals “Rote Karte” bzw. “Gesundheitspass” – erforderlich. Die entsprechende Erstbelehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird nur in 3 Berliner Gesundheitsämtern durchgeführt – jedoch nicht in Friedrichshain-Kreuzberg! Für Friedrichshain-Kreuzberg ist das Bezirksamt Mitte von Berlin, Gesundheitsamt zuständig.

Für alle unternehmerischen Projekte im Lebensmittelbereich sind die Gaststättenverordnung und die Lebensmittelhygieneverornung zu beachten. Das früher auch als „Kakerlaken-Schein“ bezeichnete Seminar zur Lebensmittelhygieneverordnung-Seminar (LMHV) / Food Hygiene Training gibt es in deutscher und englischer Sprache bei der IHK-Berlin.

Seit 01. Juli 2005 gelten strengere Vorschriften im Gaststättengesetz. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. In der vrpflichtenden Gaststättenunterrichtung der IHK werden Betriebsgründer über die lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes informiert. Die Gaststättenunterrichtung wird auch in Fremdsprachen angeboten.