Donnerstag, 18. April 2024
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Mindestlohn & Minijobs: Änderungen ab 1.10.2022

Mindestlohn & Tariftreue in Berlin

Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich der bundesweite gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde. Zugleich wird die Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, auf 520 Euro erhöht.

Über die sich daraus ergebenden Fragen informiert eine Online-Info-Veranstaltung:

Thema: Mindestlohn und Minijob – was ändert sich um 1. Oktober?
Wann: am Mittwoch, 12. Oktober 2022 von 17 bis 19 Uhr

Anmeldung: per E-Mail an gute-arbeit@ba-fk.berlin.de
Referent*innen: Es referieren Janna Hennig und Curt Dunse vom DGB Rechtsschutz Berlin.

Weitere Informationen zur Veranstaltung hier
Flyer und FAQ zum Arbeitsrecht im Minijob hier

Der für Arbeit zuständige Stadtrat und stellvertretende Bezirksbürgermeister Oliver Nöll lädt zur Veranstaltung ein: „Von der Mindestlohnerhöhung profitieren viele Beschäftigte in Friedrichshain-Kreuzberg. Der neue Mindestlohn gilt automatisch ab Oktober 2022. Ich empfehle allen, ihre Lohnabrechnung zu überprüfen und sich bei Fragen schnell beraten zu lassen.“

Die Veranstaltung findet in Kooperation zwischen den Beauftragten für Gute Arbeit Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg statt.

Ansprechpartnerin:

Romana Wittmer
Beauftragte für Gute Arbeit
Telefon: +49 30 90298 4819
E-Mail: gute-arbeit@ba-fk.berlin.de


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)* Seit 17. Juli 2022 gibt es den Berliner Landesmindestlohn von 13 € nach dem Landesmindestlohngesetz (LMiLoG Bln) — der in allen Einflussbereichen des Landes Berlin gilt. Landesverwaltung, landeseigene Beteiligungsunternehmen, und der Zuwendungsbereich sowie Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht sind damit einbezogen. Die Redaktion und der Herausgeber passen sich dem an, weil Journalismus systemrelevant ist und unerläßlicher und sicherer Dauerbeobachter sein muss!