Donnerstag, 28. März 2024
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Verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr

Alkohol am Steuer

Die Polizei Berlin beteiligte sich am vergangenen Wochenende, vom 13. bis zum 15. Dezember 2019, stadtweit an einer Schwerpunktaktion der deutschen Länder und europäischen Staaten zur gezielten Überwachung und Feststellung von alkoholisierten und/oder drogenbeeinflussten Fahrzeugführenden im Straßenverkehr.

Gemeinsames Ziel der Überwachungsinitiative ist es, gerade jetzt zum Jahresende, das erfahrungsgemäß von unzähligen privaten und betrieblichen Feierlichkeiten geprägt wird, durch verstärkte Kontrollen einen Anstieg der Alkohol- und Drogenunfälle zu verhindern. Schon bei leichten Fahrunsicherheiten oder sonstigen Verhaltensauffälligkeiten führten die Beamtinnen und Beamten eine gezielte Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sowohl mit Alkohol- als auch Drogenvortestgeräten durch.

Insgesamt wurden in Berlin die folgenden Kontrollergebnisse erzielt:

– An 182 Kontrollstellen im Stadtgebiet überprüften 826 Dienstkräfte insgesamt 4.083 Fahrzeugführende.

– 45 Fahrzeugführende waren alkoholisiert, 20 mit einem Alkoholwert von mehr als 1,1 Promille sogar absolut fahruntüchtig – der höchste Wert betrug 2,29 Promille.

– In 56 Fällen erkannten besonders geschulte Einsatzkräfte eine Drogenbeeinflussung.
– 45 Fahrzeugführende wurden angetroffen, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren; bei 19 Fahrzeugen bestand kein Versicherungsschutz.

– In 765 Fällen wurden Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gefertigt, weil gegen sonstige Verkehrsvorschriften verstoßen wurde.

Vor der Kulturbrauerei im Stadtteil Prenzlauer Berg wurde eine einsatzbegleitende Präventionsveranstaltung durchgeführt. Anhand eines Hindernisparcours und mittels einer Rauschbrille konnten Interessierte erfahren, wie sich Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit negativ auswirken.

Die Polizei Berlin wird die Kontrollen auch in den kommenden Tagen fortsetzen. Zum Schutz für andere und sich selbst wird eindringlich empfohlen, auf das eigene Fahrzeug schon dann zu verzichten, wenn der Genuss von alkoholischen Getränken nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.


Promillegrenzen für Alkohol am Steuer nach § 24a StVG :

Fahranfänger bis 21 J. :
0,0 Promille-Grenze | Verstoß: Bußgeld von 250 Euro / 1 Punkt in Flensburg

Fahrzeugführer:
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut
Geldbuße: Maximalwert von 3.000 Euro

Mehr Informationen: www.bussgeldkatalog.org