Donnerstag, 28. März 2024
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Bürgerbeteiligung zum Freiflächen-Entwicklungskonzept Urbanstraße

Freiflächen-Entwicklungskonzept

Im Fördergebiet Urbanstraße wird ein Freiflächen-Entwicklungskonzept erarbeitet. Darin geht es darum, Nutzungsansprüche, Wegeverbindungen, Vegetation, und die historisch erhaltenswerten Qualitäten der Grünflächen mit den erforderlichen Anpassungen an den Klimawandel anzupassen. Auch die Barrierefreiheit soll künftig gesichert werden.
In der Bestandsaufnahme werden zunächst vorhandene Stärken und Schwächen, Besonderheiten und Potentiale der Freiräume und der zukunftsrelevanten Fragestellungen erfasst werden..

Schwerpunktmäßig werden die folgenden Flächen betrachtet:

  • Grünfläche am Landwehrkanal-Südufer mit Urbanhafen (zwischen Baerwald- und Admiralbrücke) inkl. Anschluss und Durchgang zur Urbanstraße
  • Baerwaldpromenade inkl. Anschlussstelle zur Baerwaldbrücke und Spielplatz am Günter-König-Sportplatz
  • Planufer inkl. Anschlussstelle Kottbusser Brücke
  • Gneisenaustraße
  • Südstern
  • Fontanepromenade inkl. Spielplatz
  • Südstern
  • Grimmpromenade inkl. Spielplatz und Anschluss an die Admiralbrücke
  • Hohenstaufenplatz (“Zickenplatz”) inkl. angrenzendem Straßenraum.

Die ursprünglich angekündigte Beteiligung über Interviews in der Anwohner- und Nachbarschaft vor Ort wurde wegen Auflagen der Corona-Pandemie abgesagt. Auch die geplanten größer angelegten Rundgänge sind deshalb entfallen.

Förderpolitische Bedeutung des Freiflächen-Entwicklungskonzepts
Das Konzept bildet die Grundlage zur Anmeldung einzelner Maßnahmen für Förderprogramme wie z.B. „Lebendige Zentren und Quartiere“ oder andere Programme. Ist die Finanzierung gesichert, können die festgelegten Maßnahmen im Fördergebiet schrittweise realisiert und umgesetzt werden.

Die Bürger*innenbeteiligung zur Entwicklung der Freiflächen im Fördergebiet Urbanstraße ist noch bis zum 12. Dezember 2020 möglich. Alle Interessierten können auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de ihre Ideen und Anregungen zu acht Grünflächen einbringen.


Redaktioneller Hinweis:
Die Plattform mein.berlin entfaltet den Dialog direkt zwischen eingeladener Öffentlichkeit, Interessierten und Verwaltung bzw. beauftragten Moderatoren. Die Presse ist davon wirtschaftlich ausgeschlossen. Denn für lokaljournalistische Recherchen und dauernde Beobachtung gibt es weder Anzeigenbudgets noch Kostendeckung. Nur die Moderatoren werden durch die Verwaltung direktiv beauftragt und finanziert. Die Gesamtkonstruktion ist „verfassungswidrig“, weil die Pressefreiheit hier eingeschränkt ist und die informelle Hoheit allein beim Verfahrensträger Bezirksamt liegt. Die Schutzpflicht des Staates für Pressefreiheit und eine gesetzliche Regelung der Funktionsbedingungen für ein freies Pressewesen im Bereich Bürgerbeteiligungen sind in Berlin noch nicht reguliert.
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