Freitag, 29. März 2024
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SARS-CoV-2-Variante Omikron stellt die Politik vor neue Aufgaben

SARS-CoV-2-Variante Omikron (B.1.1.529)

„Omikron zeichnet sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes aus“, heißt es in einer Stellungnahme des Corona-Expertenrats der Bundesregierung vom 19.12.2021. Daher seien auch Geimpfte und Genesene stark in das Infektionsgeschehen involviert. In Deutschland sei damit zu rechnen, dass sich die Infektionen mit der Omikron-Variante etwa alle zwei bis vier Tage verdoppeln werden. Es könne zu einer „explosionsartigen Verbreitung“ kommen.

Dieser Expertenrat beruht jedoch nur auf biomedizinischen Teil-Erkenntnissen der Infektiologie und Infektionsbiologie und Modellrechnungen. Für die Einschätzung der tatsächlichen Risiken fehlt eine ganzheitliche Risikoabschätzung.

Mit dem Auslaufen der „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ November 2021 (mit Wirkung ab 24.11.2021) können inzwischen jedoch viel breitere Möglichkeiten und Kompetenzen genutzt werden.

Die Politik steht vor einem rationalen Paradigmenwechsel in der Pandemiebekämpfung:

Nicht allgemein „menschliche Kontakte reduzieren und vermeiden“ , sondern die „Ansteckungswirksamkeit von Kontakten vermeiden.“

Klassischer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die Forschung des Bundesinstituts für Risikoforschung werden plötzlich relevant.

Der ausführliche Beitrag ist in der Berlin-Mitte Zeitung erschienen:

SARS-CoV-2-Variante Omikron: Übertragung und Ansteckung vermeiden!