Freitag, 29. März 2024
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Wie bekifft darf ein Mechatroniker sein?

Cannabis sativa


Von MIchael Springer

Im Vorfeld der Regierungsbildung entfaltet sich eine politische Debatte um die Legalisierung von Cannabis. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach sich aktuell dafür aus, in einem möglichen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP eine Legalisierung von Cannabis festzuschreiben.

Lauterbach: „Jahrelang habe ich eine Cannabis-Legalisierung abgelehnt. Mittlerweile komme ich als Arzt aber zu einem anderen Schluss“, sagte Lauterbach in einem Interview der Rheinischen Post. „Immer häufiger wird dem illegal verkauften Straßen-Cannabis neuartiges Heroin beigemischt, das sich rauchen lässt. Damit werden Cannabis-Konsumenten schnell in eine Heroin-Abhängigkeit getrieben.“ Dieses Phänomen sei neu und verändere die Lage.

Legalisierung und Entlastungseffekte bei der Polizei

Der Chef der Jungen Liberalen, Jens Teutrine wünscht sich die große Lösung: „Die Prohibition, Kriminalisierung und Stigmatisierung von Cannabis ist gescheitert.“ Nur eine vollständige Legalisierung würde notwendige Qualitätsstandards und Jugendschutz sicherstellen. — Eine Entkriminalisierung wird von FDP und Bündnis 90/Grüne angestrebt. Die Hoffnung dabei: legale Steuermehreinnahmen nach dem Muster der Tabaksteuer von bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr.
Die „Entkriminalisierung“ könnte nach Ansicht beider Parteien auch die Polizei und Justiz entlasten und den schwer kontrollierbaren Schwarzmarkt austrocknen.

Cannabis-Freigabe betrifft Individuum – Gemeinwohl und Volkswirtschaft

Eine Liberalisierung des Cannabis-Marktes ist nicht unbedenklich: die Cannabis-Freigabe betrifft nicht nur das Individuum. Auch Gemeinwohl, Arbeitgeber und Wirtschaft und die Volkswirtschaft sind direkt und indirekt mit betroffen.

Wenn etwa Palliativ-Patienten Cannabis als Therapie bekommen, ist das anders zu beurteilen als bei Krebspatienten, die nach einer Heilung wieder in ihren alten, aber sicherheitsrelevanten Beruf zurückkehren wollen. Ihre Eignung für den gewünschten Beruf kann durch den Cannabis-Konsum eingeschränkt sein.

Und wie sieht es mit der Wirtschaft aus, die aufgrund der Digitalisierung immer höhere Anforderungen an Fachkräfte und ihre effektiven Fähigkeiten stellen muss? — Die Hauptbetroffenen sind derzeit gar nicht im Blick:

Fachkräftenachwuchs und Berufseinsteiger!

Wie sieht künftig die Lebenslage „Berufseinstieg“ aus? — Müssen Bewerber:innen einen Drogentest bestehen?

Jugendliche und der Berufsteinsteiger müssen schon heute darauf vorbereitet sein, beim Arbeitgeber bei Einstellung eine vorbeugende arbeitsmedizinische Vorsorgentersuchung nach G25 durchlaufen.

Die G25 untersucht Beschäftigte auf ihre berufliche Eignung, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben. Das Führen von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Flurförderfahrzeugen oder Hebezeugen, die Steuerung von Regalbediengeräten sowie Überwachungstätigkeiten in Leitständen gehören etwa dazu.

Zentrale Untersuchungsbestandteile der G 25 sind diverse Seh- und Hörtests, Urinuntersuchungen zur Bestimmung der Organfunktionen sowie Kontrollen des Herz-Kreislaufsystems sowie des Bewegungsapparates. Der Cannabiskonsum kann Sinneseinschränkungen bewirken, die erst bei Sehtests bemerkt werden.

Werden im Rahmen von G37-Eignungsuntersuchungen für Bildschirmarbeit Beschränkungen der räumlichen Sehfähigkeit attestiert, fallen Bewerber für auch für viele weitere Berufsbilder aus. Die Nutzug von Augmented Reality und Virtual Reality gehört dazu, und ebenso alle Berufsbilder, in denen mit 3-D-Design und Robotern gearbeitet wird.

Angesichts des gravierenden Fachkräftemangels muss mit erheblichen Mehrkosten bei der Gewinnung geeigneter Fachkräfte gerechtnet werden. Kosten, die Arbeitgeber künftig als Folgekosten einer Cannabis-Freigabe treffen werden.

Ob es im Sinne des Gemeinwohl und der Volkswirtschaft vernünftig ist, Cannabis freizugeben, muss neu geprüft werden.

Wenn Deutschland im weltweiten Wettbewerb in den MINT- und Digital-Berufen mithalten will, ist der Cannabis-Konsum keine Option. Denn im Prinzip zählt jeder gute Schüler und jede gute Schülerin. — Gegenüber China, Indien und Südostasien sind auch die langfristigen Innovationskompetenzen und die Leistungsfähigkeit von Fachkräften relevant.

Individuelle Kosten in der Lebens- und Berufsplanung, Kosten des Allgemeinwohls und Kosten von Arbeitslosigkeit sowie langfristige volkswirtschaftliche Kosten sind erwartbar.

Ob Polizei entlastet wird, ist auch sehr fraglich. Denn das Ordnungs- und Polizeirecht ermöglicht eine Vielzahl von Differenzierungen, zwischen Opportunität und Legalität. Auch bei begrenzter Cannabisfreigabe muss polizeilich, gewerbepolizeilich, kriminalpolizeilich und ordnungsrechtlich gesondert agiert werden. — Womöglich entstehen sogar neue Graubereiche, und der Kontrollaufwand könnte erheblich steigen – und sich verlagern.

In jedem Fall fallen Bewerber beim Drogentest der Bundeswehr aus, und sind auch untauglich für den Polizeidienst.


Wenn sich nun prominente Gesundheitspolitiker auf populäre Argumente berufen, müssen alle Auswirkungen und volkswirtschaftlichen Kostenrisiken auf den Tisch!

Klar ist schon heute: wer kifft, kann nicht Mechatroniker werden!