Ab 1.8.2019: Änderungen bei Bildungs- und Teilhabeleistungen
Zum Donnerstag, 1. August 2019 treten vielfältige gesetzliche Änderungen für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kraft. Unter anderem erhöhen sich die Zuschüsse zum Schulbedarf auf insgesamt 150€ (zahlbar in zwei Raten) und die sogenannten Teilhabeleistungen auf monatlich 15€. Zu den Teilhabeleisutngen zählen zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für
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