Geänderte Regelung für die Schulbeförderung
Kinder von Empfängerinnen und Empfängern von Wohngeld und Kinderzuschlag haben jetzt Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Seit dem 1. Februar 2019 können alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen uneingeschränkt kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb Berlins nutzen. Die
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